Einführung
Um den Pflichtteil geltend zu machen, sind nur wenige Schritte nötig, die man außergerichtlich auch selbst angehen kann, bevor Anwälte und Gerichte eingeschaltet werden. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
1. Auskunftsanspruch und Nachlassverzeichnis
Zunächst kann man als Pflichtteilsberechtigter Auskunft verlangen, entweder durch ein privatschriftliches oder notarielles Nachlassverzeichnis.
- Privatschriftliches Verzeichnis: Der Erbe erstellt dieses Verzeichnis selbst, was oft schneller und kostenfrei ist. Nachteil: Die Genauigkeit kann leiden, und es fehlt eine unabhängige Überprüfungsmöglichkeit.
- Notarielles Verzeichnis: Hier führt ein Notar Nachforschungen durch und kann selbstständig z. B. Banken anschreiben und Kontoauszüge einsehen. Nachteil sind oft höhere Kosten und eine lange Bearbeitungszeit, was die Sache erschwert.
Im Zweifel, wenn kein großes Misstrauen gegenüber dem Erben besteht, kann zunächst das privatschriftliche Verzeichnis ausreichen.
2. Anschreiben an den Erben
In einem ersten Schreiben fordert man den Erben auf, ein Verzeichnis über den Nachlass vorzulegen. Dabei sollte man sowohl den tatsächlichen als auch den sogenannten fiktiven Nachlass (also Schenkungen der letzten zehn Jahre) anfordern.
Sind im Nachlass etwa Immobilien oder Firmen, sollte man eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen vorschlagen. Dabei empfiehlt es sich, lediglich den Nachweis des Beauftragens zu verlangen, da die Erstellung des Gutachtens in der Regel länger dauert.
3. Zahlungsanspruch und Fristsetzung
Der Zahlungsanspruch sollte ebenfalls schon im ersten Anschreiben unter Fristsetzung formuliert werden, auch wenn die Höhe noch unklar ist. Durch eine solche Frist wird der Verzug des Erben begründet, was später die Forderung von Verzugszinsen (5 % über Basiszins) ermöglicht.
Zusätzlich ermöglicht der Verzug, dass bei Fristablauf ein Anwalt beauftragt wird, dessen Kosten gegebenenfalls vom Erben getragen werden.
4. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
Der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Da die vollständige Ermittlung oft Monate dauert, kann man als letzten Schritt auch eine Stufenklage einreichen, um die Verjährung zu hemmen und weitere Auskünfte und Wertermittlungen zu sichern.
5. Kostenlose Rechtsberatung
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung. Anwaltliche Beratung stärkt die eigene Position. Rufen Sie uns gerne an: Rechtsanwaltskanzlei Rainer Eberhard & Rita Fehlig Eberhard
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